Freitag, 25.2.2022
Ausstellungsfahrzeug ist kein Neuwagen mehr

Ein Fahrzeug, das in der Niederlassung eines Automobilherstellers ausgestellt wird und von Besuchern besichtigt werden kann, ist nicht mehr "ungenutzt" im Sinne der Neuwagendefinition. Das Amtsgericht München verurteilte deshalb mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil einen großen schwäbischen Automobilhersteller im Weg der Minderung 1.000 Euro des für den Sportwagen bereits gezahlten Kaufpreises an die Klägerin wieder zurück zu erstatten.

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