Donnerstag, 29.4.2021
Neckermann-Unternehmensführung haftet nicht für Zahlungen vor Insolvenzantragstellung

Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Neckermann-Konzerns ist mit einer Klage gegen vormalige Geschäftsführer und Aufsichtsräte gescheitert. Es ging um Zahlungen von über 19 Millionen Euro, die der Konzern getätigt hatte, als er sich bereits in einer finanziellen Schieflage befand, die Geschäftsführung aber noch keinen Insolvenzantrag gestellt hatte. Das Landgericht Frankfurt am Main verneinte vor diesem Hintergrund eine Haftung der Beklagten.

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