Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Das anerkannte Belegeinsichtsrecht der Mieter steht nun explizit im Gesetz, doch es liest sich so, als könnten Vermieter es einfach abbedingen. Ob Mieter damit künftig die Nebenkostenabrechnung einfach "schlucken" müssen, erklärte Michael Selk.
Mehr lesenEin Gesellschafter einer GbR ist im Regelfall nicht befugt, einen Schuldner der Gemeinschaft im eigenen Namen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall fehlt ihm laut Bundesgerichtshof die Prozessführungsbefugnis. Rechne ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nicht fristgerecht ab, habe der Mieter im laufenden Vertragsverhältnis keinen Anspruch auf Rückzahlung im Wege der Aufrechnung. Er sei durch ein Zurückbehaltungsrecht hinreichend geschützt.
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