Sterbewilligen bleibt der Erwerb des tödlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital versagt. Dies sei verfassungskonform, um einen gefährlichen Miss- und Fehlgebrauch zu verhindern, so das BVerwG. Es gebe andere Möglichkeiten, um das eigene Leben medizinisch begleitet zu beenden.
Mehr lesenDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster einem Arzt die Einfuhr von Natrium-Pentobarbital nicht erlauben. Auch die Abgabe des Mittels an seine Patienten zum Zweck der Selbsttötung bleibt verboten.
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