Mittwoch, 26.4.2023
Nackter Vermieter im Hof ist kein Mietmangel

Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchstauglichkeit angemieteter Büroräume im Frankfurter Westend nicht beeinträchtigt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit um mehrere vermeintliche Mietmängel der in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage entschieden. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

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