Mit Zahlungseingang eines Vorschusses auf den voraussichtlichen Vergütungsanspruch einer Rechtsanwaltsgesellschaft entsteht bedingt bereits der Rückzahlungsanspruch auf nicht verbrauchte Gebühren. Diese Verbindlichkeit geht auf die Gesellschafter einer nach Zahlungseingang aufgelösten Rechtsanwalts-GbR über. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Haftung der früheren Gesellschafter für diese Schuld erst nach fünf Jahren verjährt.
Mehr lesenAuch für den Fall der Herabsetzung des Haftkapitals ist die Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten analog § 160 HGB zeitlich zu begrenzen. Die fünfjährige Nachhaftungsfrist beginnt dabei laut Bundesgerichtshof unabhängig von der Eintragung der Herabsetzung in das Handelsregister bereits mit positiver Kenntnis der Gesellschaftsgläubiger.
Mehr lesenWenn eine GbR Wohnungseigentümerin ist, haftet ein Gesellschafter auch für Beitragspflichten zur WEG, die erst nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft entstanden sind. Bei den später fällig gewordenen Hausgeldansprüchen handelt es sich um Altverbindlichkeiten nach § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.07.2020 entschieden.
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