Montag, 18.1.2021
Erstattung von Mutterschutzlohn wegen Beschäftigungsverbots nur mit Attest

Ein Arbeitgeber ist mit einem Eilantrag gegen die Krankenkasse seiner Arbeitnehmerin, einer stillenden Zahnärztin, auf Erstattung von Mutterschutzlohn gescheitert. Das Sozialgericht Frankfurt am Main konnte mangels ärztlichen Attests über den konkreten Stillumfang und etwaige durch die Tätigkeit der Mutter bedingte Gesundheitsgefahren nicht nachvollziehen, warum eine Beschäftigung der Zahnärztin ab dem 13. Monat nach Geburt nicht möglich gewesen sein soll.

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