Eine Grundschülerin muss im Schulunterricht eine medizinische Maske tragen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Der entsprechende Eilantrag einer achtjährigen Schülerin blieb damit erfolglos.
Mehr lesenDas Verbot, den Mund-Nasen-Schutz bei einer Versammlung mit anderen Accessoires, wie etwa Sonnenbrille oder Kopfbedeckung, zu kombinieren, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zwar gelte auch bei Anordnung einer Maskenpflicht das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot. Ein Verstoß setze aber voraus, dass die Verhüllung des Gesichts gerade in der Absicht erfolge, die eigene Identität zu verschleiern.
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