Donnerstag, 24.9.2020
Muezzinruf stellt keine rechtlich erhebliche Belästigung für Anwohner dar

Anwohner müssen einen von einer Moschee über Lautsprecher mit reglementierter Lautstärke ausgehenden islamischen Gebetsruf hinnehmen. Der Muezzinruf stelle keine rechtlich erhebliche Belästigung dar, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am 23.09.2020.

Mehr lesen