Hätte man ahnen können, dass man bei einem Motorrad-Unfall mit Clogs schwere Fußverletzungen riskiert? Vielleicht, aber ein "allgemeines Verkehrsbewusstsein", dass man sich so besser nicht auf die Maschine setzt, gibt es laut OLG Brandenburg nicht – und damit auch keine Abzüge beim Schmerzensgeld.
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