Ein Mobilfunkvertrag kann sich bei einem vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit seitens des Kunden gewünschten Tarifwechsel mit neuem Endgerät in zulässiger Weise um weitere 24 Monate ab dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängern. Das stellte das Oberlandesgericht Köln auf Klage eines Verbraucherverbandes klar. So könne auch eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten entstehen.
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