Fehler beim BAföG-Antrag: Mitverschulden des BAföG-Amts mindert den Rückzahlungsanspruch
Die Mutter einer Studentin gab fälschlich Renteneinkünfte beim BAföG-Antrag nicht weiter an, aus den Anlagen waren sie aber erkennbar. Das Amt forderte ein Jahr später sein Geld zurück. Weil aber auch die Behörde selbst einen Fehler gemacht hat, muss die Mutter nur die Hälfte zurückzahlen, entschied das BVerwG.
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Auch bei Unfall im Jahr 2022: Fehlender Radhelm führt nicht zu Mitverschulden
Fahrradhelm, ja oder nein? Eine Bikerin entschied sich dagegen und verunglückte schwer. Das KG wollte ihr trotzdem kein Mitverschulden zurechnen: Auch im Jahr 2022 habe sich das Helm-Tragen immer noch nicht durchgesetzt.
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