Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass der Facebook-Konzern Meta ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit sind die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht anwendbar, die Anfang 2021 eingeführt wurden. Dies bedeutet, dass die Kartellbehörde bei bestimmten Verhaltensweisen des Digitalkonzerns früher und effektiver eingreifen und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen darf.
Mehr lesenNach einer Entscheidung des Bundeskartellamts unterfällt die Alphabet Inc., Mountain View, USA und damit auch das Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht. Google verfüge über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. Auf dieser Grundlage könne die Kartellbehörde jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes am Mittwoch.
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