Mittwoch, 12.5.2021
Anleitung zu sexuellem Missbrauch von Kindern künftig strafbar

Die Bundesregierung hat heute einen Regelungsentwurf beschlossen, mit dem die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe gestellt werden sollen. Dies sei ein weiterer Schritt zum Schutz von Kindern, nachdem die Bundesregierung durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht habe, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

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Montag, 19.4.2021
"Missbrauchsanleitungen" sollen strafrechtlich besser erfasst werden

"Missbrauchsanleitungen" sollen strafrechtlich besser erfasst werden als bisher. Gemeint sind damit Änderungen des Strafgesetzbuchs, um bestehende Regelungslücken bei der Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern zu schließen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit, das nun eine Formulierungshilfe dazu veröffentlicht hat.

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