Eine marktbeherrschende Stellung zu haben, ist eine Sache. Sie zu missbrauchen, eine ganz andere. Mit seinem Preisvergleichsdienst hat Google das getan, statt nach den Regeln des Wettbewerbs zu spielen, so der EuGH. Für Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager ist es ein später Sieg.
Mehr lesenDer Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen setzt voraus, dass diese Verdrängungswirkungen entfalten können. Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, müsse die Wettbewerbsbehörde dabei die tatsächliche Eignung zur Verdrängung auch unter Berücksichtigung der Beweise prüfen, die von dem Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegt worden seien.
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