Erst 2021 waren sie angehoben worden – jetzt sollen die Mindeststrafen für "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte" abgesenkt und damit wieder als Vergehen eingestuft werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kehrtwende begründet sie mit Forderungen aus der Praxis.