Ein Betriebsrat hatte so lange die Vertreter einer Minderheitsliste durch Beschlüsse aus dem Betriebsausschuss abberufen, bis es keine möglichen Nachfolger mehr gab und die freien Plätze dann durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt. Die Beschlüsse sind jedoch unwirksam, so das LAG Köln mit Verweis auf den Minderheitenschutz.
Mehr lesenDrei Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die neue Regelung zum Minderheitenschutz bei Tarifkollisionen in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 TVG gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erachtete die Beschwerden mit Beschluss vom 19.05.2020 wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip bereits für unzulässig. Die Gewerkschaften müssten zunächst die Fachgerichte anrufen.
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