Dienstag, 4.4.2023
Angemessenheit des Wohnraums in Berlin anhand von Sozialmieten zu beurteilen

Bei der Entscheidung des Jobcenters über die Höhe der zu gewährenden Unterkunftskosten ist grundsätzlich nicht der Mietspiegel maßgeblich, sondern ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen vorzunehmen. Für die Bestimmung einer Obergrenze müsste aber auch tatsächlich ausreichender Wohnraum für Leistungsberechtigte zur Verfügung stehen, betonte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

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