Donnerstag, 2.6.2022
Vermieter muss Mieterwechsel in Wohngemeinschaft nicht hinnehmen

Mieter einer Wohngemeinschaft haben nur Anspruch auf Zustimmung ihres Vermieters zu künftigen Mieterwechseln, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien vorhanden sind. Laut Bundesgerichtshof lägen diese etwa vor, wenn die Bewohner – insbesondere Studenten – die Bleibe häufig wechseln. Eine "normale" Wohngemeinschaft habe hingegen keine häufigen Ab- und Zugänge ihrer Mitglieder zu verzeichnen.

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