Montag, 5.7.2021
Risiko für Stuhl-Miete bei coronabedingter Messeabsage fast hälftig zu teilen
Das Amtsgericht München hat einer Messeausstatterin nach einer coronabedingten Messe-Absage die Hälfte der Kosten für die Miete von Stühlen für einen Messestand zugesprochen. Es handele sich um eine Störung der Geschäftsgrundlage. Der Absage-Grund falle weder allein in die Sphäre der Vermieterin noch in die des Mieters. Einen Abschlag von einer hälftigen Teilung müsse sie aber hinnehmen, weil sie wegen der Auftragsstornierung nicht das Risiko einer Abnutzung oder Beschädigung seines Mobiliars getragen habe. Mehr lesen
Montag, 3.5.2021
Messe-Absage ohne Behörden-Anordnung zu Pandemiebeginn nicht pflichtwidrig

In der Anfangszeit der Covid-19-Pandemie handelten Veranstalter nicht pflichtwidrig, wenn sie Großveranstaltungen auch ohne behördliche Anordnung absagten. Dies hat das Landgericht Köln auf Klage eines Ausstellers gegen einen Messeveranstalter entschieden. Die direkten Kosten hatte der Veranstalter zwar zurückgezahlt. Der Aussteller hatte darüber hinaus Ansprüche für im Vertrauen auf das Stattfinden der Messe gemachte Aufwendungen geltend gemacht.

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