Donnerstag, 24.3.2022
Russland verlässt Europäische Menschenrechtskonvention

Nach seinem Austritt aus dem Europarat scheidet Russland zum 16.09.2022 als Vertragspartei aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde alle Fälle gegen Russland prüfen, die sich vor diesem Datum ereignet hätten, hieß es von der Straßburger Institution am 23.03.2022.

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Donnerstag, 25.11.2021
Polens Verfassungsgericht verwehrt EGMR Prüfung der Ernennung polnischer Verfassungsrichter

Ein Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg habe keine Grundlage, die Rechtmäßigkeit der Ernennung polnischer Verfassungsrichter zu prüfen, urteilte das Gericht am 24.11.2021.

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