Russland verlässt Europäische Menschenrechtskonvention

Nach seinem Austritt aus dem Europarat scheidet Russland zum 16.09.2022 als Vertragspartei aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde alle Fälle gegen Russland prüfen, die sich vor diesem Datum ereignet hätten, hieß es von der Straßburger Institution am 23.03.2022.

Bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Verstöße Moskaus

Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht vor, dass ein Austritt aus dem Abkommen sechs Monate vorher angekündigt werden muss. Russland hatte sein Austrittsbestreben in der vorherigen Woche bekannt gemacht. Der Europarat schloss Russland in Folge seines Angriffskriegs auf die Ukraine dann aus. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 verabschiedet und trat 1953 in den ersten Ländern in Kraft. Sie soll etwa das Recht auf Leben wahren oder den Schutz vor Diskriminierung sicherstellen. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich Bürgerinnen und Bürger aus den 46 Mitgliedstaaten des Europarats bei Verstößen wenden können. In den vergangenen Jahren kam ein beachtlicher Anteil der Fälle aus Russland.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2022 (dpa).