Mittwoch, 13.7.2022
Meldeverstoß bei Arbeitsagentur führt nicht zu Wegfall des Kindergeldes

Ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, begeht keine Pflichtverletzung, die zum Wegfall des Kindergeldes führt. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil vom 16.05.2022 entschieden.

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