Freitag, 25.9.2020
Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bundestag eingebracht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 25.09.2020 mitgeteilt. Der Entwurf enthält unter anderem Regelungen zum kommenden Online-Meldedatenabruf über ein Verwaltungsportal sowie zum automatisierten Abruf von Meldedaten, der effektiver werden solle.

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