Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 25.09.2020 mitgeteilt. Der Entwurf enthält unter anderem Regelungen zum kommenden Online-Meldedatenabruf über ein Verwaltungsportal sowie zum automatisierten Abruf von Meldedaten, der effektiver werden solle.
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