Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bundestag eingebracht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 25.09.2020 mitgeteilt. Der Entwurf enthält unter anderem Regelungen zum kommenden Online-Meldedatenabruf über ein Verwaltungsportal sowie zum automatisierten Abruf von Meldedaten, der effektiver werden solle.

Regelungsbedarf für Online-Meldedatenabruf über Verwaltungsportal

In der Vorlage  (BT-Drs. 19/22774) verweist sie darauf, dass bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten seien. Erstmals werde es dann möglich sein, dass Bürger selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen. Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, seien teilweise Rechtsänderungen ebenso erforderlich wie ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards.

Automatisierten Abruf von Meldedaten effektiver machen

Auch sei das mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes 2015 von den Ländern in Betrieb genommene Verfahren zum automatisierten Abruf von Meldedaten nicht effektiv, heißt es in der Begründung weiter. Daher soll der automatisierte Abruf besser an die behördlichen und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse angepasst werden, indem die Datenkataloge vereinheitlicht werden und "eine Differenzierung erfolgt zwischen einem Abruf zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche) und einem Abruf einer Vielzahl von Personen, die nicht namentlich bestimmt sind (freie Suche)".

Entlastung der Behörden bei Abruf von Daten über schutzbedürftige Personen

Ferner soll der "Umgang mit Ersuchen um Auskunft aus den Melderegistern verbessert werden, die schutzbedürftige Personen betreffen, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken". Um die Meldebehörden von unnötigen Prüfverfahren zu entlasten, sollen die abrufenden Stellen und Antragsteller auf die Datenübermittlung oder Auskunft verzichten können, wenn diese nicht sofort erfolgen kann.

Erleichterungen für Bürger und Kirchen

Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Bürger sowie für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften vor. So soll künftig eine Nebenwohnung auch am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden können und bei Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Zugehörigkeit zur selben Familie besser erkennbar gemacht werden.

Stärkung öffentlicher Sicherheitsbelange

Darüber hinaus sollen unter anderem mit der Verlängerung der Speicherdauer von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder entziehungsgründen nach dem Wegzug der betroffenen Person oder einer Abmeldung von Amts wegen öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt werden, "da im Fall einer Wiederanmeldung die Daten durchgängig übermittelt werden können".

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2020.