Auch wenn nur die Kosten des zweiten von zwei hintereinander mandatierten Rechtsanwälten zur Festsetzung angemeldet werden, ist zu prüfen, ob es sich um nicht notwendige (vermeidbare) Mehrkosten handelt. Entscheidend ist dabei das Gebot einer sparsamen Prozessführung, betont das Oberlandesgericht Celle. Es komme jedenfalls nicht darauf an, ob die Kosten zweier Anwälte oder nur eines Anwalts angemeldet worden seien.
Mehr lesenNiedersachsen muss laut Oberlandesgericht Celle die bei der Vergabe der Sicherheitskontrollen am einem Flughafen entstandenen Mehrkosten für die Beauftragung eines teureren Unternehmens selbst tragen. Es war kein Vertrag zwischen Land und ursprünglichem Zuschlagsempfänger zustande gekommen, weil der Vertragsentwurf von der Ausschreibung abgewichen war.
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