Beim Bau einer Starkstromanlage kam es aufseiten des Auftragsgebers zu Verzögerungen. Eine Vertragsanpassung wegen Mehrkosten lehnte der BGH in Fortführung seiner Rechtsprechung ab: Die bloße Übersendung geänderter Ablaufpläne durch den Bauherrn sei keine preisändernde Bauanordnung nach der VOB/B.
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Die Deutsche Bahn will im Streit um die milliardenschweren Mehrausgaben für Stuttgart 21 die Entscheidung des VG nicht akzeptieren. Man sei weiter der Ansicht, dass sich auch die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen müssen, so die DB.
Mehr lesenBleibt die Deutsche Bahn auf den milliardenschweren Mehrkosten für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 sitzen? Das VG Stuttgart sieht keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung gegen das Land Baden-Württemberg. Die Bahn will Rechtsmittel prüfen.
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