Donnerstag, 21.4.2022
Kosten für Mausoleum als zweite Grabstätte können Erbschaftsteuer mindern

Kosten für ein Grabdenkmal (hier: Mausoleum) des Erblassers können die Erbschaftsteuer mindern, und zwar auch dann, wenn es sich dabei um ein Zweitgrab handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 01.09.2021 entschieden. Voraussetzung sei aber, dass der Erblasser dort seine letzte Ruhe findet und sich die Kosten in einem angemessenen Rahmen bewegen.

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