Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, hat nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Mitteilung erfolgt nur zu Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
Mehr lesenTrotz unwirksamer Kündigungen können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, zu umfangreich seien die Forderungen vorrangiger Gläubiger. Das hat Flöther beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt.
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