Ein Arzt kann sich nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen, wenn er ohne körperliche Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erteilt und sich dies nicht hinreichend aus dem jeweiligen Attest ergibt. Da dem Urteil der Vorinstanz jedoch nicht eindeutig zu entnehmen sei, ob das Fehlen der Untersuchungen auf den Attesten angegeben war, hat das OLG dieses aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Mehr lesenWer ein im Internet von einem Arzt bereitgestelltes "Blanko-Attest" zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich hiermit strafbar machen. Wie das Oberlandesgericht Celle entschieden hat, kommt eine Strafbarkeit nach § 279 StGB wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in Betracht.
Mehr lesenEin Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest - nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied. Im konkreten Fall bestand auch kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice.
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