Donnerstag, 24.11.2022
Ausstellung von Maskenattesten ohne ärztliche Untersuchung kann strafbar sein

Ein Arzt kann sich nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen, wenn er ohne körperliche Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erteilt und sich dies nicht hinreichend aus dem jeweiligen Attest ergibt. Da dem Urteil der Vorinstanz jedoch nicht eindeutig zu entnehmen sei, ob das Fehlen der Untersuchungen auf den Attesten angegeben war, hat das OLG dieses aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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Mittwoch, 6.7.2022
Nutzung eines "Blanko-Attests" aus dem Internet zu Befreiung von Maskenpflicht strafbar

Wer ein im Internet von einem Arzt bereitgestelltes "Blanko-Attest" zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich hiermit strafbar machen. Wie das Oberlandesgericht Celle entschieden hat, kommt eine Strafbarkeit nach § 279 StGB wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in Betracht. 

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Dienstag, 4.5.2021
Auch mit Attest: Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest - nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied. Im konkreten Fall bestand auch kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice.

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