Dienstag, 20.9.2022
Präventive Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Insiderhandel unzulässig

Verkehrsdaten dürfen auch dann nicht präventiv ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden, wenn dies der Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs – wie etwa von Insidergeschäften - dienen soll. Ein nationales Gericht kann die Feststellung, dass innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine solche Vorratsspeicherung vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Donnerstag, 12.5.2022
EuGH zum Marktmissbrauch im liberalisierten Strommarkt

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 12.05.2022 die Kriterien präzisiert, nach denen das Verhalten eines etablierten Anbieters im Umfeld der Liberalisierung des Strommarkts wegen wettbewerbswidriger Wirkungen als Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Verdrängungspraktiken eingestuft werden kann. Ein marktmissbräuchliches, innerhalb eines Konzernverbunds zurechenbares Verhalten sei regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn ein Monopolunternehmen seine Ressourcen entsprechend einsetze.

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