Wer Werbung im Internet anbietet und die Anzeige mit einer Seite des Werbenden verlinkt, schuldet als Werbeanbieter keine Auskunft über den Zeitpunkt der Schaltung. Dasselbe gilt dem Bundesgerichtshof zufolge auch für die Anzahl der Klicks und das Entgelt der Inserate. Denn die markenrechtliche Auskunftspflicht beziehe sich grundsätzlich nicht auf Werbemittel.
Mehr lesenWörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sogenannte Fun-Sprüche könnten auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das die Versagung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung des Wortes "BLESSED" auf der Vorderseite eines Hoodies bestätigte.
Mehr lesenDie Verwendung eines Testlogos zur Bewerbung eines Produkts ist unlauter, wenn für die getestete Produktgruppe ein neuerer Test mit veränderten Prüfkriterien vorliegt. Laut Bundesgerichtshof kann der Markeninhaber seinen Schaden aber nicht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen, wenn er ausschließlich unentgeltliche Lizenzen an der verletzten Marke erteilt. Dieser könne jedoch mit Hilfe des Verletzergewinns berechnet werden.
Mehr lesenSpezi ist ein guter Kumpel, Spatzi die Liebste – und beides sind Namen für eine Mischung aus Cola und Orangenlimonade. Noch. Denn eine oberfränkische Brauerei muss ihr Getränk nun umtaufen, nachdem der Spezi-Hersteller mit einer einstweiligen Verfügung gedroht hat. Wie die Brauerei in Wunsiedel bekannt gab, scheut sie mangels "Kriegskasse" einen Prozess und sucht daher lieber nach einem neuen Namen für ihre Limo.
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