Im Streit um eine Werbung für Eierlikörprodukte ist die Firma Verpoorten, die Inhaberin der Marke "Eieiei" ist, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Dieses erachtete die Internetwerbung einer Konkurrentin unter Verwendung der Worte "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" für zulässig. Der Verkehr werte den Text als Hinweis auf die Hauptzutat des Likörs, schließe daraus aber nicht auf die Herkunft der Produkte aus dem Hause der Markeninhaberin.
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