Namilia führte auf einer Fashionshow in Berlin Kleider, Röcke, Tops und Taschen mit Bezug zu der Luxus-Handtasche vor. Die Darbietungen wurden im Internet sowie auf sozialen Netzwerken beworben. Mit den Modekreationen will das Label nach eigenen Aussage unter anderem auf weibliche Klischees hinweisen, wonach sich Frauen diese Luxus-Handtaschen von sogenannten "Sugar Daddys" schenken ließen. Das Unternehmen Hermés ging gegen die Darbietungen vor.
Das Landgericht Frankfurt am Main (Beschlüsse vom 19.09.2023 – 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23) entschied jetzt, dass die Luxusmoden-Herstellerin sich nicht mit Erfolg auf europäischen Markenrechtsschutz berufen kann. "Das in der Kunstfreiheit wurzelnde Interesse" des Labels an der Darbietung der Fashionshow überwiegt laut Gericht im vorliegenden Fall das Eigentumsrecht der Handtaschen-Herstellerin.
Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern
In der überspitzten gesellschaftlichen Darstellung würden Frauen die Kleidungsstücke, die an die Luxus-Tasche von Hermés erinnerten, in aufreizender und lasziver Art an der Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit tragen. Hierbei sei das Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern essenzieller Bestandteil der Darbietung, erklärte die Kammer.
Auch werde die Marke nicht verunglimpft oder herabgesetzt. Vielmehr diene sie als ein gesellschaftlich angestrebter Bezugspunkt von Luxusgütern. Die Anlehnung an die Luxus-Handtasche sei dabei nur ein Teil der gesamten Inszenierung.