Suchmaschinen wie Google müssen Links zu Webseiten löschen, auf denen nachweisbar falsche Informationen stehen. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können gleich Google in die Pflicht nehmen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für ein beim Bundesgerichtshof anhängiges Klageverfahren gegen Google fest.
Mehr lesenDie Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten, als sie im “Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Berechnung eines Score-Wertes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 03.06.2022 unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung.
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