Deutschland hat über Jahre die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten und damit gegen die europäische Richtlinie über Luftqualität verstoßen. Dies hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof entschieden und damit einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission stattgegeben. Diese forderte Deutschland nach dem Urteil zu einem wirksamen Handeln auf.
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