Donnerstag, 10.12.2020
Luftgewehrschüsse auf Katze sind keine Tierquälerei

Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb in der Berufungsinstanz lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Körper der Katze einer Nachbarin war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte.

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