Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb in der Berufungsinstanz lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Körper der Katze einer Nachbarin war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte.
LG verneint Tierquälerei – Katze hatte keine erheblichen Schmerzen
Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen deren Tieren. Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine “leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar. Während der Mann in erster Instanz vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zahlen sollte, hat das Berufungsgericht nur noch 30 Tagessätze verhängt. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten “erhebliche Schmerzen“ vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.12.2020 - 09.12.2020 8910 Js 205306/18
Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2020 (dpa).
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Hoven/Hahn, Tierschutzstrafrecht – Ein Überblick, JuS 2020, 823