Mittwoch, 18.1.2023
Gleicher Lohn für Rettungsassistent bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als Vollzeitbeschäftigte, die verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden.

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