Das Sozialgericht Speyer hat einer Brustkrebspatientin einen Anspruch auf die neue Operationsmethode des sogenannten Lipofilling zugestanden. Bei diesem Verfahren wird die Brust nicht mit einem Silikonimplantat wiederaufgebaut, sondern mit Eigenfett aus anderen Körperregionen.
Mehr lesenDie gesetzliche Krankenversicherung muss nach der Bewilligung einer Brustoperation mittels Eigenfetttransplantation auch die Kosten für eine notwendige Folgeoperation tragen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Ob eine Nachkorrektur erforderlich sei, falle vornehmlich in den Entscheidungsbereich der behandelnden Ärzte, stellt das Gericht in diesem Zusammenhang klar.
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