Im Streit um die Stelle des Leiters der hessischen Generalstaatsanwaltschaft ist der unterlegene Bewerber, ein Richter am Bundesgerichtshof, mit seinem Eilantrag gescheitert. Laut Verwaltungsgericht Gießen durfte das Hessische Justizministerium darauf abstellen, dass der ausgewählte Kandidat als ständiger Vertreter des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft bereits Vorerfahrung im ausgeschriebenen Amt hat.
Mehr lesen