Vor wenigen Tagen berichtete Stiftung Warentest, der Meta-Konzern zahle "Schweigegeld", damit Verbraucher ihre Revisionen wegen Datenlecks bei Facebook zurücknähmen. Drei Verfahren sind schon vom Tisch. Doch jetzt schiebt der
BGH dem einen Riegel vor – buchstäblich bei der ersten Gelegenheit.
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