Montag, 6.3.2023
BAföG trotz nicht erfüllter Leistungsanforderungen

Studierende, die den für weitere BAföG-Leistungen über das vierte Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichterfüllen der Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt, so das Bundesverwaltungsgericht.

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