Mittwoch, 1.2.2023
Bei Lehrermangel reicht Unterricht im Rahmen des Möglichen aus

Bei Lehrermangel besteht kein Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat am Montag in einem Eilrechtsstreit Beschwerden von neun Schülern und Schülerinnen zurückgewiesen. Anlass zu gerichtlichem Einschreiten sei erst dann gegeben, wenn es die Schulverwaltung in Fällen von Unterrichtsausfall unterlasse, zeitnah die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu ergreifen.

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