Mittwoch, 3.5.2023
Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung ab Januar

Wer als Arbeitnehmer ab Januar dauerhaft über den März des Folgejahres hinaus arbeitsunfähig erkrankt, kann seinen Urlaubsabgeltungsanspruch für die ersten Januartage nach 15 Monaten verlieren. Das Bundesarbeitsgericht bekräftigte zwar einmal mehr, dass die Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche am 1. Januar entsteht und auch unverzüglich erfüllt werden muss. Bis dahin aber – im vorliegenden Fall bis zum 8. Januar – trage der Arbeitnehmer das Risiko für nicht genommenen Urlaub. 

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