Mittwoch, 1.6.2022
Erste Verbandsklage nach Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) eine Verbandsklage nach dem neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) erhoben. Die GFF wirft der Universität vor, trans, inter und nicht-binäre Studierende zu diskriminieren, indem sie diesen weiterhin verweigert, einen ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen auf studentischen Unterlagen wie der Campus-Card zu führen. Die erzwungene Nutzung des früheren, inzwischen abgelegten Namens (Deadname) sei für die Betroffenen diskriminierend und verletze ihre Grundrechte, so die GFF.

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