Freitag, 12.5.2023
BAG wartet auf EuGH-Entscheidung zu Rechtsfolgen fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen

Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 KschG steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat deshalb einen Rechtsstreit ausgesetzt.

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