Donnerstag, 26.1.2023
Beginn des Kündigungsverbots für schwangere Arbeitnehmerinnen

Das Kündigungsverbot im Mutterschaftsgesetz beginnt auch weiterhin 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Dieser Zeitraum stellt laut Bundesarbeitsgericht die äußerste zeitliche Grenze dar, innerhalb derer eine Schwangerschaft vorliegen kann. Soweit die Mitteilungsfrist unverschuldet versäumt worden sei, müsse dies unverzüglich beim Arbeitgeber nachgeholt werden.

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