Das OLG Stuttgart hat Mercedes dazu verurteilt, Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu zahlen. Erstmals ging es dabei nicht um Thermofenster, sondern um die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Für den Kläger gab es am Ende aber kein Geld.
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