Diesel-Skandal: Mercedes muss für Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zahlen
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Das OLG Stuttgart hat Mercedes dazu verurteilt, Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu zahlen. Erstmals ging es dabei nicht um Thermofenster, sondern um die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Für den Kläger gab es am Ende aber kein Geld.

Der Mercedes-Fahrer hatte das Auto gebraucht gekauft. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 19.10.2023 - 24 U 103/22) ging davon aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Erwerbs über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verfügte: Das altbekannte Thermofenster und die KSR.

Mit Blick auf das Thermofenster verneinte der Senat ein schuldhaftes Verhalten von Mercedes. Die Hersteller hätten sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, da Thermofenster herstellerübergreifend flächendeckend in Dieselfahrzeugen zum Einsatz gekommen seien und das Kraftfahrt-Bundesamt dies jedenfalls noch bis 2020 nicht beanstandet habe.

Erstmals Schadensersatzanspruch wegen KSR

In Bezug auf die KSR kam das OLG zu einem anderen Ergebnis. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von EuGH und BGH sprach es dem Mann einen Schadensersatzanspruch zu - in Höhe von rund 254 Euro. Nach der Entscheidung des EuGH haben Käu­fer eines Kraft­fahr­zeugs mit einer un­zu­läs­si­gen Ab­schalt­ein­rich­tung gegen den Fahr­zeug­her­stel­ler einen An­spruch auf Scha­dens­er­satz, wenn ihnen durch diese ein Scha­den ent­stan­den ist. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin seine Rechtsprechung entsprechend angepasst und die Hür­den für Scha­den­er­satz-Kla­gen von Die­sel-Käu­fern in Deutsch­land deut­lich gesenkt.

Da der Kläger die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss, bleibt hiervon jedoch nichts übrig. Hintergrund dieser Entscheidung sei, dass das bereits gebraucht gekaufte Fahrzeug seit dem Kauf mehr als 100.000 Kilometer gefahren und zwischenzeitlich weiterverkauft worden ist. Die damit verbundenen Vorteile müsse sich der Mercedes-Fahrer schadensmindernd anrechnen lassen. Dass aber nach der Entscheidung Käufer von Autos mit einer verbauten KSR grundsätzlich Schadensersatz verlangen können, dürfte viele Diesel-Kunden freuen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2023 - 24 U 103/22

Redaktion beck-aktuell, mm, 20. Oktober 2023.